Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.6.2024 (I ZR 98/23, BB 2024, BB 1665 f., Ls.) eine wichtige Klarstellung zur Verwendung von Umweltschutzbegriffen in der Werbung vorgenommen. Die Entscheidung befasst sich damit, unter welchen Umständen Werbeaussagen wie “klimaneutral” zulässig oder irreführend sind und somit Unterlassungsansprüche nach §§ 8 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs.…
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