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BFH: Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

BFH, Urteil vom 13.12.2023 – VI R 30/21

Die Zweitwohnungsteuer ist Aufwand für die Nutzung der Unterkunft und unterfällt daher bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2024-789-4