Zugangsrecht von Gewerkschaften in Betriebe: Die Bundesregierung prüft derzeit, wie das Zugangsrecht von Gewerkschaften in die Betriebe um einen digitalen Zugang so ergänzt werden kann, dass es ihren analogen Rechten entspricht (hib – heute im Bundestag – Nr. 13 vom 12.1.2026). An diesem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel halte sie fest, betont die Bundesregierung in einer Antwort laut BT-Drs.…
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