Im Blickpunkt
Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027 mit einem gesteigerten Fördervolumen beschlossen. Gemäß PM des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) desselben Tags bilden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, sind in ihrer Finanzierungssituation aber strukturell benachteiligt. Die Schwerpunkte der ERP-Förderung lägen daher auf der Stärkung des Zugangs zu Finanzierung für Gründungen einschließlich Unternehmensnachfolgen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital. Ein im Vergleich zu 2026 um 600 Mio. Euro gesteigertes Fördervolumen der ERP-Kreditprogramme werde mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 ermöglicht. Ein Schwerpunkt liege auf der Stärkung der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung, mit welcher der Mittelstand in Bezug auf zukunftsorientierte Technologien wie künstliche Intelligenz unterstützt werde. Zudem würden für die Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierung außerhalb der KfW 780 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hierzu zählten z. B. die Finanzierungen über den High-Tech Gründerfonds und die Programme in Kooperation mit dem Europäischen Investitionsfonds. Die ERP-Mittel würden über die KfW im Zusammenspiel mit Geschäftsbanken in Form von Krediten zur Verfügung gestellt. Diese zeichneten sich durch besonders günstige Zinsen, lange Laufzeiten, Haftungsfreistellungen für die Hausbanken und durch den Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren aus. Im Bereich der Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierung werde eine wichtige Unterstützung für wegweisende und wachstumsfördernde Zukunftsinvestitionen angeschoben. Der Gesetzentwurf sei unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BB 2026, 1897
