Im Blickpunkt
Anlässlich der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden fordert der Bundesrat mit einer am 10.7.2026 auf Initiative Nordrhein-Westfalens gefassten Entschließung von der Bundesregierung Konsequenzen (vgl. Bundesrat KOMPAKT zur 1 067. Sitzung des Bundesrates am 10.7.2026). Mit der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke musste eine weitere zentrale Verkehrsachse durch die bundeseigene Autobahn-GmbH gesperrt werden, heißt es in der Entschließung. Zwar müsse bei der Abwägung aller Interessen stets die Sicherheit den Vorrang haben. Sperrungen dieser Art führten jedoch zu großen Belastungen für die Menschen und die Wirtschaft in der Region. Alle beteiligten Akteure müssten daher die Folgen der Sperrung so weit wie möglich abmildern. Dass Brücken in zunehmend kurzen Zeitabständen gesperrt werden oder nur eingeschränkt genutzt werden können, sei besorgniserregend und insbesondere auf zu geringe Investitionen in der Vergangenheit zurückzuführen. Die Planung, Genehmigung und Durchführung von Baumaßnahmen erfolgten nach wie vor nicht schnell genug. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, unmittelbar die erforderlichen Konsequenzen aus den zunehmenden Vorfällen zu ziehen, um weiteren Schaden von Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. So seien u. a. das Sondervermögen “Infrastruktur und Klimaneutralität” verstärkt für Maßnahmen zum Erhalt und Ersatz von Infrastruktur einzusetzen und die erforderlichen Gelder vom Bund bereitzustellen. Außerdem sei ein eigener Infrastrukturfonds einzurichten, aus dem Projekte zum Erhalt und Ersatz bestehender Verkehrsinfrastruktur unabhängig vom jährlichen Haushalt finanziert werden können, um diese schneller umzusetzen. Die bisherigen, jährlich begrenzten Haushaltsmittel böten nicht genügend Planungssicherheit für mehrjährige Infrastrukturprojekte und führten dazu, dass dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen sich verzögerten, begründen die Länder den Vorschlag. Zudem müsse die Autobahn-GmbH in die Lage versetzt werden, jährlich mindestens 400 statt bisher 200 Brücken-Teilbauwerke zu modernisieren. Der im Koalitionsvertrag des Bundes festgeschriebene Grundsatz “Erhalt vor Neubau” sei konsequent umzusetzen. Man müsse frühzeitig in den Erhalt von Brücken investieren, um deren Lebensdauer zu verlängern. Darüber hinaus fordern die Länder den Bund erneut auf, die Bußgelder für Lkw, die das Höchstgewicht auf Brücken überschreiten, zu erhöhen. Die Entschließung geht der Bundesregierung zu. Ob diese die Vorschläge und Forderungen der Länder aufgreift und umsetzt, steht in ihrem Ermessen.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht
BB 2026, 1665
