Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die Europäische Kommission hat die politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU über einfachere und innovationsfreundliche Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) begrüßt (vgl. EU-Kommission – Vertretung in Deutschland, PM vom 7.5.2026). Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: “Unsere Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger erwarten zwei Dinge von den KI-Vorschriften: Sie wollen innovativ sein können und sich sicher fühlen. Die heutige Einigung erfüllt beide Ziele. Mit einfacheren und innovationsfreundlichen Vorschriften erleichtern wir Innovationen, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Außerdem stellen wir sicher, dass die Instrumente bereitstehen, die EU-Unternehmen bei der reibungslosen Umsetzung des KI-Gesetzes unterstützen.” Die Einigung lege einen klaren Zeitplan für die Umsetzung der Vorschriften für KI-Systeme mit hohem Risiko fest. Die Vorschriften für Systeme, die in bestimmten Bereichen mit hohem Risiko eingesetzt werden – darunter biometrische Daten, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration, Asyl und Grenzkontrollen – gelten ab dem 2.12.2027. Für Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, gelten die Vorschriften ab dem 2.8.2028. Diese zeitliche Abfolge werde dazu beitragen, dass technische Normen und andere Hilfsinstrumente bereitstehen, bevor die Vorschriften in Kraft treten. Für Unternehmen führe die Vereinbarung einfachere Vorschriften und eine klarere Governance ein. Bestimmte Privilegien für kleine und mittlere Unternehmen werden auf kleine Mid-Cap-Unternehmen, mittelgroße börsennotierte Unternehmen, ausgeweitet. Das Zusammenspiel zwischen dem KI-Gesetz und den EU-Vorschriften für die Produktsicherheit, insbesondere der Maschinen-Verordnung, wurde ebenfalls geklärt, wodurch Doppelregelungen zwischen sektoralen Vorschriften und KI-Regeln vermieden werden. Die Durchsetzungsbefugnisse des KI-Büros der Kommission werden gestärkt, um die Aufsicht über bestimmte KI-Systeme zu unterstützen, darunter solche, die auf Allzweckmodellen basieren, sowie solche, die in sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Suchmaschinen eingebettet sind. Diese Einigung werde sicherere und einfachere Vorschriften sowohl für Bürger als auch für Unternehmen bringen. Der KI-Omnibus ergänze zudem bestehende Unterstützungsinitiativen, darunter den KI-Gesetz-Service-Desk und die bevorstehenden Leitlinien zur Einstufung von Hochrisikosystemen und zu Transparenzpflichten.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2026, 1153