Im Blickpunkt
Die Bundesagentur für Arbeit rechnet in diesem Jahr mit einem Defizit von 9,8 Mrd. Euro (kumuliert), das bis 2030 auf 23,4 Mrd. Euro steigen wird. Das nicht kumulierte Defizit liegt den Berechnungen zufolge 2027 bei 5,2 Mrd. Euro und sinkt danach bis 2030 auf 2,7 Mrd. Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 21/7611) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7391), so auch hib – Heute im Bundestag – Nr. 656/2026 vom 21.8.2026. “Die Ausgaben für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit werden im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025 voraussichtlich steigen, da die Anzahl der Leistungsbeziehenden derzeit auf höherem Niveau liegt als im Jahr 2025”, schreibt die Regierung. Die Entwicklung in den Folgejahren hänge maßgeblich von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Derzeit würden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprognose der Bundesregierung und aktuelle Prognosen der Wirtschaftsinstitute von einer im Trend sinkenden Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2027 ausgehen. Nach Angaben der Regierung hat die Bundesagentur für Arbeit für 2025 ein Bundesdarlehen in Höhe von 1,4 Mrd. Euro in Anspruch genommen. Für das Jahr 2026 ist auf Grundlage der Frühjahrsprognose der Bundesregierung demnach von einem Darlehensbedarf von 8,4 Mrd. Euro auszugehen. Die Darlehen sind jeweils bis zum Ende des nächsten Jahres gestundet. “Da es der Bundesagentur für Arbeit Ende 2026 nicht möglich sein wird, das Darlehen aus 2025 zu tilgen, verschiebt sich die Fälligkeit um ein weiteres Jahr. Dadurch ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 9,8 Mrd. Euro”, erläutert die Regierung weiter.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht
BB 2026, 2035
