Im Blickpunkt
Der mit Drs. 21/5752 eingebrachte Gesetzentwurf der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Thema “Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten” ist am 20.5.2026 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gescheitert. Aus Sicht der Verfasser sollte eine “historisch gewachsene Besteuerungslücke” geschlossen werden. Ursprünglich sei diese Regelung für Vermögensgegenstände geschaffen worden, die “lange Zeit in Kellern gelagert wurden”, wie z. B. Antiquitäten. Eine Besteuerung von Kryptowerten sei rechtlich sehr einfach herzustellen. Die Fraktion der CDU/CSU sah den Entwurf als nicht geeignet an, Gerechtigkeitslücken zu schließen. Er hätte dazu geführt, dass neue Gerechtigkeitslücken aufgerissen worden wären. Schließlich sei es nicht gerechtfertigt, Kryptowerte anders zu behandeln als Edelmetalle oder Fremdwährungen. Die SPD-Fraktion teilt zwar grundsätzlich die Ziele der Besteuerung von Kryptowerten, möchte aber auf Bundesfinanzminister Lars Klingbeil warten, bis dieser seine Vorschläge präsentiere. Mit dem Argument, dass es nicht richtig sei, nach immer neuen Steuerquellen zu suchen, lehnte die AFD-Fraktion den Gesetzentwurf ab. Lediglich die Fraktion Die Linke unterstütze Bündnis 90/Die Grünen. Die bei der Besteuerung von Kryptowerten bestehenden Ungerechtigkeiten müssten überwunden werden. Allerdings sei der Gesetzentwurf ungeeignet, da er zu einem großen bürokratischen Aufwand führe. Auch fehle die Verlustverrechnungsmöglichkeit. Anlass des Gesetzentwurfs war u. a. eine Studie der Frankfurt School of Finance, die Steuereinnahmen von 11,4 Mrd. Euro für den Fall prognostizierte, dass die Besteuerung von Kryptowerten i. S. d. Gesetzentwurfs umgesetzt wird.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht
BB 2026, 1237
