Im Blickpunkt

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Abbildung 5

Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 24.1.2024 die Bundesregierung über die Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens INFR(2024)0028 gegen Deutschland wegen der ausstehenden Mitteilung über die Umsetzung aller Regelungen der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 (DAC 7) informiert und sie um Stellungnahme gebeten. Die DAC 7 enthält Bestimmungen über die Durchführung gemeinsamer Prüfungen. Bis zum 31.12.2023 hatte der Bundesgesetzgeber Zeit, diese Regelungen nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Dies sollte mit Art. 42 des Regierungsentwurfs des Wachstumschancengesetzes (BT-Drs. 20/8628) erfolgen. Da das Gesetz im Vermittlungsausschuss landete, war die Frist nicht einhaltbar. Das BMF informierte die EU-Kommission mit Schreiben vom 26.1.2024 über die Verzögerung in der rechtlichen Umsetzung und über die Hintergründe. Nach Auskunft der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel, DAC 7 mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) umzusetzen. Nunmehr ist das Gesetz wieder im Bundestag angekommen. Dieser hat am 23.2.2024 in namentlicher Abstimmung (644 abgegebene Stimmen, 376 ja, 267 nein und 1 Enthaltung) die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (Drs. 20/10410) angenommen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2024, 533