Im Blickpunkt

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Abbildung 7

Überraschend ist es nicht: Der BDI hat in einer neuen Studie gezeigt, dass die Steuerbelastung in Deutschland gegen den internationalen Trend gestiegen ist. “Deutschland ist ein Hochsteuerland”! Die Studie “Wettbewerb der Steuersysteme” zeigt Deutschland nicht als Gewinner. Im weltweiten Vergleich sind Unternehmen in Deutschland steuerlich so stark belastet wie nirgends sonst. Die nominale Steuerbelastung betrug in Deutschland 2023 durchschnittlich 29,9 %. Durchaus ein vergleichsweise hoher Wert. In Europa liegt die durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften bei 21,1 %. Unter den G7 Staaten liegt Deutschland noch vor Japan, Italien und Kanada. Die BDI-Untersuchung zeigt, dass in 19 von 27 Staaten die Steuerbelastung zwischen 2008 und 2022 – teils deutlich – gesunken ist. In den USA verringerte sich die Steuerbelastung um 13,4 Prozentpunkte, in Frankreich um 9,8 und in Japan um 8,6. Lediglich in vier Staaten stieg die Steuerbelastung, namentlich Portugal, Lettland, den Niederlanden und Deutschland. In Deutschland stieg die Steuerbelastung seit 2008 um 0,4 Prozentpunkte. Der Bund trägt mit der Körperschaftsteuer nur wenig zur Erhöhung bei, da diese mit 15 % unverändert blieb. Es sind die Gemeinden, die mit der Gewerbesteuer die Unternehmenssteuern maßgeblich beeinflussen. Diese ist abhängig vom lokalen Hebesatz und beträgt durchschnittlich über 14 %. Da die Gemeinden, aus den verschiedensten Gründen, einen erheblichen Finanzbedarf haben, ist mit einer weiteren Steigung der Hebesätze zu rechnen. Dies erhöht die Gesamtsteuerbelastung noch einmal. Ursprünglich sah die Ampel-Regierung mit dem “Wachstumschancengesetz” eine Entlastung der Unternehmen von 7 Mrd. Euro vor. Dies war im Bundesrat aber nicht durchsetzbar. Auch die abgespeckte Variante von 3 Mrd. Euro steckt fest. Wie es weitergeht? Hellseherische Fähigkeiten sind nicht notwendig, um zu erkennen, dass in dieser Legislatur nichts mehr in Richtung Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems zu erwarten ist. Dafür ist der Finanzbedarf des Staates zu groß und der Wille zum Sparen zu klein.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2024, 277