Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Die Bundesregierung hat mit BT-Drs. 20/9000 über eine bessere Rechtsetzung und Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode unterrichtet. Unter der Rubrik “Finanzen” finden sich Ausführungen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. In Zukunft soll die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung digital möglich werden. Zum Einsatz kommen soll in Zukunft auch verstärkt die vorausgefüllte Steuererklärung, sog. “Easy Tax”. Über ELSTER stünde den Steuerpflichtigen schon jetzt eine “effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung von Steuerdaten” zur Verfügung. Die neue “MeinELSTER”-App könne mit der Kamera eines Smartphones fotografierte Belege in der “ELSTER-Beleg-Cloud” sammeln. In Zukunft werde die APP als mobiles Cockpit für ELSTER ausgebaut. Darüber hinaus werde an der Umsetzung digitaler Verwaltungsakte gearbeitet. Alle Steuerpflichtigen, Berater und Beraterinnen sollen Bescheide oder sonstige Schreiben auf digitalem Wege erhalten. Am Ende aller Bemühungen stünde die durchgehend papierlose Bearbeitung eines Steuerfalles. Mit zwei Programmen “KISS” und “ANSWER” werde der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Steuerverwaltung des Bundes vorangetrieben. Die Folge sei die Digitalisierung von Steuergesetzen, KI-gestützte Gesetzesfolgenabschätzung und KI-gestützte Verwaltungsvollzugsverfahren. So solle mehr “globale Steuergerechtigkeit” erreicht und eine Datenmanagement-Plattform aufgebaut werden. Die Steuerverwaltung leiste einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des sog. “Once-Only”-Prinzips mit der Steuer-Identifikationsnummer (St-IdNr.) und der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) Die Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes vollziehe sich auf Basis der St-IdNr. nach § 139b AO für ein Identitätsmanagement bei den vom Onlinezugangsgesetz erfassten Leistungen; beim Unternehmensbasisdatenregister mit der beschleunigt umzusetzenden W-IdNr. nach § 139c AO. Sie wird die Rolle der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer übernehmen. Unternehmensstammdaten sollen so zentral vorgehalten und Mehrfachmeldungen an verschiedene Register überflüssig werden.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2023, 2709