Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 5.9.2023 zu automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung geäußert. Mathematisch-statistische (quantitative) Prüfungsmethoden können bei der steuerlichen Außenprüfung eingesetzt werden, um die Besteuerungsgrundlagen des Steuerpflichtigen zu verproben und auf Plausibilität zu prüfen. Quantitative Prüfungsmethoden sind danach auch geeignet, Prüffelder unter Risikogesichtspunkten zu erkennen. Als quantitative Prüfungsmethoden sieht das BMF den Zeitreihenvergleich, die Ziffernanalyse, die Struktur- und Verteilungsanalyse, die summarische Risikoprüfung und das Stichprobenverfahren an. Als Schätzungsmethoden werden die zeitreihenbasierte Schätzung, die Quantilsschätzung und die Schätzung nach Monetary Uni Sampling (MUS) aufgeführt. Mehrere quantitative Prüfungsmethoden können nebeneinander eingesetzt werden. Ein Konkurrenzverhältnis zwischen den Methoden besteht nicht. Im Gegenteil, sie ergänzen sich idealerweise gegenseitig und werden durch systematisch visualisierende Betrachtungen unterstützt. Aus Sicht des BMF könne den Ergebnissen aus der Anwendung der quantitativen Prüfungsmethoden bei der Widerlegung der gesetzlichen Beweisvermutung des § 158 Abs. 1 AO eine Beweiswirkung zukommen, besonders als Indiziengesamtheit. Darüber hinaus könne so eine Schätzung nach § 162 Abs. 2 S. 2 AO notwendig sein. Ausdrücklich führt das BMF an, dass die quantitativen Prüfungsmethoden von der Schätzung zu unterscheiden seien (BMF, Schreiben vom 5.9.2023 – IV D 3 – S 1445/20/10007 :006).

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2023, 2069