Im Blickpunkt

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Abbildung 20

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland steigt: Am 30.6.2022 lag sie bei rund 10,2 Mio., ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei 29,7 %. Am 30.6.2012 lag der Wert bei 7,3 Mio. sowie 24,8 %. Das geht aus einer jüngst veröffentlichten Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/7878 vom 27.7.2023) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die Abgeordneten wollten sich angesichts der laufenden Diskussion um die Vier-Tage-Woche ein Bild über die Entwicklung und den Status quo von sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit in Deutschland machen. “Denn während die einen über ausreichend Einkommen verfügen, um sich bereits jetzt den Wunsch nach weniger Erwerbsarbeit erfüllen zu können, müssen andere zu diesem Mittel greifen, um ihre Gesundheit zu schützen oder Angehörige zu pflegen oder Kinder zu betreuen. Wieder andere haben gar keine Aussicht auf eine adäquate Vollzeitstelle und arbeiten unfreiwillig in Teilzeit”, hieß es in der Anfrage. Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme ausführt, lag die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Deutschland am 30.6.2022 bei rund 4,4 Mio. und die Zahl der kurzfristig Beschäftigten bei etwa 267 200; ihr Anteil an allen geringfügig Beschäftigten bei 57,5 % bzw. 3,5 %. Am 30.6.2012 lagen die entsprechenden Werte bei rund 5,3 Mio. und etwa 328 100, die Anteilswerte bei 70,1 % respektive bei 4,3 %. Vor dem Hintergrund der die Arbeitswelt erheblich treffenden demographischen Entwicklung, insbesondere dem (bevorstehenden) Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Arbeitsmarkt und dem schon jetzt bestehenden Fachkräftemangel, bleibt die weitere Entwicklung auch und gerade der Teilzeitbeschäftigung interessant.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2023, 1907