Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sog. “Bundesregelung Transformationstechnologien” veröffentlicht (vgl. BMWK, PM vom 7.8.2023). Diese setze den neuen Beihilferahmen der Europäischen Kommission (EU-Kommission), das sog. “Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF)”, in deutsches Recht um. Die Bundesregelung sei von der EU-Kommission bereits beihilferechtlich genehmigt worden. Sie biete künftig national die Rechtsgrundlage dafür, dass Bund und Länder spezifische Förderprogramme erlassen können, um die Produktion von ausgewählten Transformationstechnologien finanziell zu fördern und anzureizen. Deutschland sei eines der ersten europäischen Mitgliedsländer, die die Chancen und Möglichkeiten des neuen Beihilferahmens der EU-Kommission nutzen. Dieser im März 2023 von der EU-Kommission vorgelegte Rahmen ermögliche es, Investitionen in Sektoren und Technologien zu fördern, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Zu diesen sog. Netto-Null-Technologien zählten bspw. Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen. Die neue Bundesregelung ermögliche ein effizientes Vorgehen bei künftigen Förderprogrammen. Förderprogramme von Bund oder Bundesländern, die die Voraussetzungen der “Bundesregelung Transformationstechnologien” einhalten, müssten ihrerseits nicht mehr beihilferechtlich bei der EU-Kommission notifiziert werden. Auch Projekte, die auf der Basis dieser Förderrichtlinien Zuwendungen von Bund oder Bundesländern erhalten, benötigten keine weiteren Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission. Das spare sehr viel Zeit und baue Bürokratie ab. Am 19.7.2023 hatte die EU-Kommission die “Bundesregelung Transformationstechnologien” beihilferechtlich genehmigt. Mit der Publikation werde der Regelungstext der neuen Bundesregelung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Bundesregelung Transformationstechnologien werde schon in sehr naher Zukunft dabei helfen, weitere Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, deutlich zu beschleunigen und zu verstärken. Sie trage dazu bei, Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien aufzubauen.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2023, 1857