Im Blickpunkt

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Abbildung 8

Der sog. Spitzenausgleich beim Strompreis für energieintensive Betriebe beträgt nach dem offiziellen Subventionsbericht ca. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Energieintensive Betriebe können bis zu 90 % der abgeführten Stromsteuer erstattet erhalten. Zudem gibt es den Spitzenausgleich auch bei der Energiesteuer auf fossile Brennstoffe. Ziel der Regelung war damals, 1999, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und zu stärken. Diese Regelung gilt aktuell bis Ende des Jahres 2023. Derzeit profitieren ca. 9 000 Unternehmen, vor allem im verarbeitenden Gewerbe (u. a. chemische Industrie, Erzeugung von Kunststoffen, Metallerzeugung, Glas- und Keramikherstellung, Automobilindustrie), im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie in der Wasser- und Energieversorgung und im Baugewerbe. In der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 18.7.2023 auf eine Frage des Abgeordneten Fabian Gramling (CDU/CSU) wird das Subventionsvolumen mit ca. 1,6 Mrd. Euro im Jahr angegeben. Dies verteilt sich mit ca. 1,4 Mrd. Euro auf die Stromsteuer und der Rest auf die Energiesteuer (Drs. 20/7828). Auswertungen nach Landkreisen oder einzelnen Bundesländern werden nicht erhoben. Das BVerfG hat mit der Entscheidung vom 20.4.2004 – 1 BvR 1748/99 und 1 BvR 905/00 – die Vergünstigung mit dem Grundgesetz für vereinbar angesehen und gebilligt. Nun sieht der aktuelle Haushaltsentwurf der Ampelkoalition die Streichung dieses Spitzenausgleichs bei der Stromsteuer ab 2024 vor. Der Effekt soll sein, dass für ca. 9 000 Unternehmen die Stromsteuerbelastung auf einen Schlag um das 10-Fache steigt. Davon sind nicht nur Großbetriebe betroffen, sondern auch energieintensive Betriebe des Klein- und Mittelstandes. Auf der anderen Seite wird der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dagegen nicht müde, für billigen Strom für die Industrie zu trommeln. Die Höhe des Betrages für den sog. Industriestrompreis wird mit ca. 30 Mrd. Euro veranschlagt. Wie passt es zusammen, eine 1,6 Mrd. Euro Subvention abzuschaffen und eine 30 Mrd. Euro Subvention einzuführen?

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2023, 1813