Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Mit dem Inflation Reduction Act (IRA) ist in den USA zu Beginn des Jahres 2023 ein umfangreiches Subventionsprogramm für emissionsarme Technologien in Kraft getreten. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Sachverständigenrat) teilt die von verschiedenen Seiten vorgetragenen Befürchtungen hinsichtlich des IRA nur eingeschränkt (Sachverständigenrat, PM/Policy Brief 1/2023 vom 14.7.2023). Nach Einschätzung des Sachverständigenrates werden die Subventionen des IRA selbst nur geringe gesamtwirtschaftliche Auswirkungen in der EU haben. Für einzelne, zur Erreichung der Klimaziele relevante Industriezweige könnten die Subventionen des IRA allerdings die Standortattraktivität der USA erhöhen und damit den Anreiz verstärken, in den USA statt in der EU zu investieren. Insgesamt dürften sich jedoch die bestehenden Energiepreisunterschiede deutlich stärker auf die relative Standortattraktivität der EU auswirken als der IRA selbst. Wie die EU und ihre Mitgliedstaaten auf den IRA reagieren sollten, diskutiert der Sachverständigenrat Wirtschaft in seinem neuen Publikationsformat – dem aktuellen Policy Brief 1/2023. Darin gibt der Sachverständigenrat beispielsweise hinsichtlich in der EU geforderter zusätzlicher Subventionen als Antwort auf den IRA zu bedenken, dass ein durch den IRA ausgelöster Subventionswettlauf sowohl für die USA als auch für die EU mit erheblichen Wohlfahrtseinbußen verbunden wäre und daher vermieden werden sollte. Vergleiche man den Umfang der Förderprogramme für grüne Technologien in Europa und den USA, zeige sich, dass die EU emissionsarme Technologien mit dem Green Deal Industrial Plan bereits jetzt in vergleichbarem Umfang fördert wie die USA mit den entsprechenden Programmen im IRA. Insgesamt sollte die EU ihre Förderprogramme entbürokratisieren und stärker auf die Emissionsminderung ausrichten. Um die schon bestehenden Energiepreisunterschiede zu verringern, sollten das Energieangebot und die Energieinfrastruktur ausgebaut werden.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2023, 1729