Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Der Bundestag hat am 6.7.2023 in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet (vgl. PM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK vom 6.7.2023). Am 5.4.2023 hatten Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck und Bundesjustizminister Buschmann den Entwurf gemeinsam vorgestellt. Die 11. GWB-Novelle ist neben dem GWB-Digitalisierungsgesetz die größte Reform des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte. In Zukunft könne das Bundeskartellamt (BKartA) nach Sektoruntersuchungen etwa Konzentrationstendenzen stoppen, Marktzugänge erleichtern oder in Extremfällen Unternehmen entflechten. Die Eingriffsinstrumente sollen die Chancen von Wettbewerbern, Start-ups und KMU stärken. Mehr Wettbewerb, niedrigere Preise und mehr Innovation kämen den Verbrauchern zugute. Habeck äußerte hierzu: “Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für Unternehmen, die mehr Wettbewerb brauchen und wollen. Die 11. GWB-Novelle ist ein Meilenstein, die den Wettbewerb vor allem auf vermachteten Märkten mit nur wenigen Anbietern beleben wird. Das ist gerade in Zeiten hoher Inflation wichtig. Denn mehr Wettbewerb sorgt für bessere Produkte und niedrigere Preise und das ist vor allem eine gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Konkret erhält das Bundeskartellamt hierfür mehr Eingriffsbefugnisse, um genau dort zu handeln, wo es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu beobachten sind. Mehr und intensiverer Wettbewerb wirkt hier preissenkend und steigert die Produktqualität und Innovationstätigkeit.” Vgl. zu weiteren Details der 11. GWB-Novelle auch die Meldung auf S. 1666.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2023, 1665