Das Merkmal der Glaubhaftmachung in § 33g GWB ist eigenständig auszulegen. Es genügt, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Kläger Inhaber eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist; einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit bedarf es nicht.
Der Gesellschafter einer GmbH ist weder nach § 59 Abs. 1 FamFG noch nach § 59 Abs. 2 FamFG befugt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts einzulegen, die Eintragung einer Person als Geschäftsführer der GmbH nicht nach § 395 FamFG im Handelsregister zu löschen.
Prätendentenstreit zwischen vormaligen BGB-Gesellschaftern um den hinterlegten Erlösüberschuss aus der Zwangsversteigerung eines ursprünglich im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks.
Am 14.6.2023 nahm das Europäische Parlament (EP) seine Verhandlungsposition zum Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) mit 499 zu 28 Stimmen bei 93 Enthaltungen an. Damit können nun die Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Form des Gesetzes beginnen. Die Vorschriften sollen dafür sorgen, dass in der EU entwickelte und eingesetzte KI in vollem Umfang den Rechten und Werten der Europäischen Union entspricht. …
Öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die ab Juli 2024 in Betrieb gehen, müssen mindestens eine kontaktlose Bezahlart mit Debit- und Kreditkarten anbieten. Der Bundesrat (BR) hat am 16.6.2023 einer entsprechenden Regierungsverordnung zugestimmt – sie kann daher wie geplant in Kraft treten (BR-Drs. 184/23). Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind von den acht Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 14.6.2023 äußerst konträr diskutiert worden. Während eine Mehrheit die Vorteile der Novelle unterstrichen, äußerten einige Fachleute Bedenken, dass dem Bundeskartellamt (BKartA) mit der Neuerung zu viele Möglichkeiten der Marktgestaltung eingeräumt würden.…
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 21.6.2023 seine vorläufige rechtliche Einschätzung zu Googles Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services an Alphabet Inc., Mountain View, USA, und Google Germany GmbH, Hamburg, übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand beabsichtigt das BKartA unter Anwendung der neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB), …