Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat laut PM vom 14.11.2022 zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Dazu Andreas Mundt, Präsident des BKartA: “Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt. Amazons Betrieb des wichtigsten Handelsmarktplatzes im Bereich des E-Commerce räumt dem Unternehmen eine Schlüsselposition ein, die eine weitreichende Regelsetzungsmacht für den Wettbewerb auf der Plattform umfasst. Mit den neuen Befugnissen, die gerade auch eine solche Regelsetzungsmacht eingrenzen sollen, können wir wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon effizienter aufgreifen als bisher.” Bereits mit der Entscheidung vom 5.7.2022 hatte das BKartA festgestellt, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb sei und das neue Aufsichtsinstrument deshalb auch auf das Unternehmen angewendet werden könne (s. auch PM vom 6.7.2022). Gegen diese Entscheidung hat Amazon Beschwerde eingelegt, über die der BGH entscheiden wird. Die Entscheidung bleibt aber bis dahin vorläufig vollstreckbar. In dem ersten der beiden Verfahren, die sich auf bestimmte Verhaltensweisen von Amazon beziehen, untersucht das BKartA Preiskontrollmechanismen. Es geht dabei um eine algorithmische Überprüfung der Preissetzung von Dritthändlern auf dem Amazon-Marktplatz. Die Anwendung dieser Mechanismen kann dazu führen, dass Händlerangebote für Endkundinnen und Endkunden weniger gut auffindbar sind oder sogar gesperrt werden. Das zweite Verfahren behandelt das Problem des sog. Brandgating. Das BKartA untersucht mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons, z. B. Vereinbarungen mit (Marken-)Herstellern, die die Zulassung bzw. den Ausschluss von Händlern zum Verkauf von (Marken-)Produkten auf dem Amazon-Marktplatz betreffen. Die durch die 10. GWB-Novelle in Kraft getretene zentrale neue Vorschrift § 19a GWB erlaubt dem BKartA ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Neben Amazon hat das Amt eine überragende marktübergreifende Bedeutung bereits bei Alphabet/Google und bei Meta/Facebook festgestellt.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2022, 2689