Im Blickpunkt

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Abbildung 7

Der Krieg in der Ukraine hat zu Verwerfungen am Energiemarkt geführt. Nunmehr hat die Bundesregierung ein außerordentliches Maßnahmenpaket vorgelegt zum Umgang mit diesen hohen Energiekosten. Zu den beschlossenen steuerlichen Maßnahmen des Koalitionsausschusses gehören: Den einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen I–V) soll einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, der allerdings der Einkommensteuer unterliegt. Die Auszahlung sollen die Arbeitgeber über die Gehaltabrechnung vornehmen. Bei Selbstständigen ist die einmalige Absenkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung um diesen Betrag vorgesehen. Empfänger von Transferleistungen sollen zu dem bereits beschlossenen Zuschuss von 100 Euro weitere 100 Euro pro Person erhalten. Die weiteren Vergünstigungen wie z. B. steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket oder Pendlerpauschale, haben auf die Zahlung keinen Einfluss. Unabhängig von dieser Maßnahme plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Zahlungsweges über die Steuer-ID, um in Zukunft unbürokratische Direktzahlungen zu ermöglichen. Für jedes Kind sollen die Familienkassen einen Einmalbonus von 100 Euro auszahlen, der allerdings auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Zudem wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet für drei Monate auf das europäische Mindestmaß abgesenkt, wobei die Preissenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden soll. Bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen ihre Wirkung entfalten und die Bürger die Entlastung spüren.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2022, 852