Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 8

“Die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs hat für mich und die Kommission Priorität. Dieser Vorschlag wird unsere Fähigkeit stärken, unsere finanziellen Interessen zu schützen und ein faires Spiel im Binnenmarkt zu gewährleisten. Diejenigen, die versuchen, durch Betrug zu profitieren, werden zur Rechenschaft gezogen. Mit digitalen Instrumenten und einem besseren Informationsaustausch schaffen wir ein stärkeres, gerechteres Steuersystem für alle”, so Wopke Hoekstra, Mitglied der Kommission für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum. Die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Mitgliedstaaten ist das Ziel. Dies soll durch einen Informationsaustausch und den Zugang zu Mehrwertsteuerdaten erreicht werden, wodurch die EU besser in der Lage ist, Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu bekämpfen. Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom Freitag, den 14.11.2025, soll eine digitale Echtzeitberichterstattung über den grenzüberschreitenden Handel im Rahmen des Pakets “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” eingeführt werden, mit der die Mitgliedstaaten die wertvollen Informationen erhalten, die sie benötigen, um den Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere Karussellbetrug, zu intensivieren. EUSTA und OLAF sollen sofortigen Zugang zu den Mehrwertsteuerdaten haben, wodurch eine rasche EU-weite Bewertung von Betrugsermittlungen ermöglicht wird. Der innergemeinschaftliche Missing-Trader-Betrug (MTIC-Betrug) wird den EU-Steuerzahler schätzungsweise zwischen 12,5 und 32,8 Mrd. Euro jährlich kosten, orchestriert von kriminellen Organisationen, so die Kommission weiter. Damit aber nicht genug. Die EU-Kommission beziffert die gesamte MwSt.-Befolgungslücke, d. h. die Differenz zwischen den erwarteten MwSt.-Einnahmen unter der Annahme der vollständigen Einhaltung und den tatsächlichen MwSt.-Einnahmen für 2022, auf 89,3 Mrd. Euro. Selbstverständlich handelt es sich bei den Zahlen nur um Schätzungen. Spannend zu erfahren wäre, auf welcher Basis geschätzt wurde.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2025, 2773