Im Blickpunkt

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Abbildung 9

Einen interessanten Antrag der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann, Karoline Otte, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Andreas Audretsch, Awet Tesfaiesus, Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, Rebecca Lenhard, Lisa Paus, Dr. Armin Grau, Michael Kellner, Chantal Kopf und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 21/2447) mit dem Titel “Digitalabgabe für Werbeumsätze einführen – Medienvielfalt und Kulturstandort stärken” hat den parlamentarischen Betrieb erreicht. Der Antrag weist zunächst einleitend darauf hin, dass intransparente Algorithmen der Social Media Plattformen über die Sichtbarkeit der Inhalte entschieden. Dabei sei das Ziel der Algorithmen, die Nutzer möglichst lange auf den Plattformen zu halten. Zudem werden stark emotionalisierende Inhalte gegenüber sachlichen Informationen bevorzugt gezeigt. Dies führe zu einer weiteren gesellschaftlichen Polarisierung. Darüber hinaus dominieren Mutterkonzerne von Social Media Plattformen wie Alphabet und Meta den Onlinewerbemarkt. Ein erheblicher Teil der Werbeerlöse bleibe bei den Digitalkonzernen zu Lasten von Medienunternehmen, Nachrichtenangeboten und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kultur- und Medienschaffenden. Vor allem letztere erhielten kaum eine adäquate Entlohnung. Dies beschleunige sich durch den Einsatz von KI noch “exponentiell.” Zudem entzögen die Konzerne “zentrale Teile der Wertschöpfung” der fairen Besteuerung. Die Antragsteller weisen auf den Koalitionsvertrag hin, wonach die Regierungsparteien die “Einführung einer Abgabe für Onlineplattformen, die Medieninhalte nutzen” geprüft werden solle. Der erste Schritt müsse die Besteuerung von Werbeumsätzen sein, damit “die Macht der Tech-Giganten” eingedämmt werde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine “breitere nationale Lösung” anzustreben, um auch die Umsätze von E-Commerce und Cloudservice bei der Besteuerung zu erfassen. Zum EU-Haushalt und den Haushalten ihrer Mitgliedstaaten müssten digitale Unternehmen durch Steuern beitragen, um öffentliche Aufgaben zu finanzieren. Orientiert werden solle sich am österreichischen Modell. In der Tat führte Österreich 2020 eine 5 %ige Digitalsteuer ein. Für die Einführung eines solchen Instruments kann es gute Gründe geben. Ob es geeignet ist, die Macht der Tech-Giganten einzudämmen, darf bezweifelt werden.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2025, 2517