Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Unterschiedlicher könnte die Sicht auf die Dinge nicht sein, wie die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (21/1930) vom 13.10.2025 zeigt. Die Einheit Finanzkontrolle (FKS) des Zolls und die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft sehen den Gesetzentwurf eher positiv, während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zwar die Bekämpfung von Schwarzarbeit nicht in Frage stellt, aber vor mehr Bürokratie durch den Gesetzentwurf warnt. In der schriftlichen Stellungnahme weist der BDA darauf hin, dass die Vor-Ort-Kontrollen der FKS wirkungsvoller und nachhaltiger durchgeführt werden könnten, wenn statt auf Papier der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form möglich wäre. Auch ist der BDA der Ansicht, dass nicht die Ausweitung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes der richtige Weg sei, sondern eher durch die Senkung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge dem “Phänomen der Schwarzarbeit” der Garaus gemacht werden könne. Es müsse schlicht unattraktiv sein, schwarz zu arbeiten. Das Übel müsse an der Wurzel bekämpft werden, nicht aber an Symptomen. Die Leiterin der FKS, Constanze Voß, hob die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs hervor, weil die Arbeit der FKS durch die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund verbessert wird, da alle verfügbaren und relevanten Informationen der beteiligten Ermittlungsbehörden unmittelbar und kurzfristig für die FKS nutzbar sind. Stephanie Sperling vom Deutschen Gewerkschaftsbund legte ihr Augenmerk vor allem auf die Arbeitnehmerrechte, durch deren Stärkung insbesondere ausländische Arbeitskräfte vor struktureller Schwarzarbeit geschützt werden könnten. Im Hinblick auf die Mitwirkung bei der Strafverfolgung seien vor allem ausländische Arbeitnehmer wegen Verfolgung, Sanktionen oder Abschiebung wenig kooperativ. Hier wären sog. “Non-Punishment-Regelungen” hilfreich, also der Verzicht auf Strafen oder aufenthaltsrechtliche Sanktionierungen für kooperative Arbeitnehmer. Eigenartig klingt eine Formulierung in der Beschreibung des Problems und Ziels, nämlich dass “die FKS die Konsolidierung der Staatsfinanzen und die Sicherung der Sozialsysteme durch die Verhinderung von Steuer- und Beitragsausfällen positiv beeinflussen” könne. Konsolidierung der Staatsfinanzierung durch Strafrecht, ein interessanter Aspekt.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2025, 2453