Im Blickpunkt
Bürokratieabbau ist derzeit in aller Munde. Wer allerdings meint, dass dies ein neues Thema sei, irrt gewaltig. Bereits am 23.1.2013 beschloss der Steuerungsausschuss Bürokratieabbau eine Konzeption zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben. Im Rahmen des Arbeitsprogramms “Bessere Rechtsetzung” sollte der Zusammenhang zwischen Ziel und Zweck einer Regelung und den tatsächlich erzielten Wirkungen sowie den damit verbundenen Kosten aufgezeigt werden. Grundsätzlich sollten alle wesentlichen Gesetze und Rechtsverordnungen drei bis fünf Jahre nach dem Inkrafttreten evaluiert werden. Die Pflicht des federführenden Ressorts in der Begründung eines Gesetzentwurfs zu bestimmen, ob und in welchem Zeitraum evaluiert wird, findet sich in § 44 Abs. 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. 2020 wies der wissenschaftliche Beirat beim BMF darauf hin, dass über die Wirkungen des deutschen Steuersystems und dessen spezifische Regelungen auf zentrale wirtschaftliche und soziale Zielgrößen in vielen Bereichen nur Mutmaßungen existieren. Dass sich an dieser Tatsache nicht viel geändert hat, zeigen die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. Die Frage, welche Steuergesetze Evaluierungsklauseln enthalten, wird dergestalt ausweichend beantwortet, dass dies “auslegungsbedürftig” sei und sich nur aus den jeweiligen Gesetzgebungsmaterialien entnehmen ließe; Datenbanken gäbe es nicht. Gefunden wurden dann aber anscheinend doch drei Evaluierungstatbestände, nämlich die Forschungszulage, der Pflege-Pauschbetrag, die Verzinsung nach § 233a AO und die Betragsgrenzen bei der Umsetzung von DAC 7. Hervorgehoben wird in der Antwort auch, dass sich die Bundesregierung in ihren Subventionspolitischen Leitlinien selbst verpflichtet habe, Subventionen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) grundsätzlich regelmäßig zu evaluieren. Über konkrete Ergebnisse wird nicht berichtet. Aber die steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorbehalte überprüfe das BMF regelmäßig auf ihre Notwendigkeit im Hinblick auf unterschiedliche Zielsetzungen von Steuerbilanz und Handelsbilanz. Immerhin räumt die Bundesregierung ein, dass die Steuerabteilung des BMF derzeit prüfe, ob die Erhöhung der Transparenz von Evaluierungen notwendig sei.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht