Im Blickpunkt

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Abbildung 5

Der Deutsche Bundestag hat das steuerfreie Existenzminimum und das Steuerfortentwicklungsgesetz am 26.9.2024 erstmals beraten. Bundesfinanzminister Lindner erklärte, dass mit den der Beratung zugrundeliegenden Regelungen die Abschreibungen gestärkt und die Forschungszulage ausgebaut werde. Ziel sei die Stimulierung von privaten Investitionen. Zudem solle der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht werden. Schließlich sei der dritte zentrale Punkt die Überführung der Lohnsteuerklassen III und V in die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren. Für die CDU/CSU-Fraktion sah Dr. Mathias Middelberg durchaus brauchbare Ansätze, wie die Anpassung der tariflichen Eckwerte in der Einkommensteuer zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression und die Erhöhung der Freibeträge. Die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren werde ebenso abgelehnt wie die Anzeigepflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen. Dadurch werde unnötige Bürokratie eingeführt. Die Ablehnung der Gesetzentwürfe stellte er in Aussicht und mahnte eine “gute Unternehmensteuerreform” an. Die SPD-Fraktion lobte in Person von Michael Schrodi die bereits auf den Weg gebrachten 50 Mrd. Euro Entlastung. Lediglich beim Kindergeld gäbe es noch Gesprächsbedarf. Für die AfD-Fraktion mahnte der Redner Klaus Stöber eine “grundlegende Steuerreform” an und kritisierte, dass die Erhöhung der Freibeträge 2024 erst jetzt beschlossen werden soll. Bündnis 90/Die Grünen lobten die Maßnahmen, die immerhin zu einer Entlastung von 21 Mrd. Euro führten, so Katherine Beck, was dreimal mehr sei als das Wachstumschancengesetz als Entlastungvolumen bereitgehalten hätte. Die Maßnahmen müssten schnell beschlossen werden, um so “0,4 Prozent” mehr Wachstum zu erreichen. Die FDP fand durch Markus Hebrand nur lobende Worte. Es gehe um “große Gesetze”. Von der Gruppe Die Linke kam Kritik, dass nur größtenteils Gutverdiener von den Steuerentlastungen profitierten und die Steuermindereinnahmen zu 60 % zu Lasten der Länder gingen. Wörtlich zur Erhöhung des Kindergeldes um 5 Euro sagte er: “Das ist wirklich lächerlich”. Zudem sei der Vorteil für Normalverdiener gering, der zudem über höhere Sozialabgaben gleich wieder abgeschöpft werde. Für den Beobachter drängt sich der Eindruck auf, dass mit einer schnellen Verabschiedung, vielleicht abgesehen von Einzelmaßnahmen, kaum zu rechnen sein wird. Die Zustimmung des Bundesrats ist wegen der angespannten finanziellen Lage der Länder auch kein Selbstläufer. In der Sache ist festzustellen, dass die Erhöhung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags nicht ausreichen, um den Gleichlauf mit dem Bürgergeld herzustellen. Alles in allem keine rosigen Aussichten.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2024, 2325