Im Blickpunkt

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Abbildung 7

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht. Darin finden sich interessante Informationen zur internationalen Besteuerung aus Sicht der Schweiz und zur internationalen Amtshilfe. Nach einem Höchststand im Jahr 2016, in dem ca. 65 000 eingehende Fälle von Amtshilfe auf Ersuchen zu verzeichnen waren, haben sich diese Fälle im Jahr 2022 auf ca. 20 000 eingependelt. Im Gegenzug nahmen die ausgehenden Fälle zu und erreichten einen neuen Höchststand von ca. 230 000. Auch beim spontanen Informationsaustausch sind die ausgehenden Rulings deutlich höher als die eingehenden Rulings (394 zu 198). Der automatische Informationsaustausch hält sich fast die Waage (3 085 318 eingehend zu 3 435 344 ausgehend). Die ESTV tauschte mit 101 Partnerstaaten Informationen über Finanzkonten aus. Mit 74 Staaten fand ein gegenseitiger Austausch statt. Deutschland belegt dabei – sowohl was die ausgehenden als auch die eingehenden Informationen über Finanzkonten angeht – jeweils den ersten Platz unter den Ländern. 23,37 % der ausgehenden und 30,92 % der eingehenden Informationen über Finanzkonten betrafen Deutschland. Im Rahmen des Country-by-Country-Reporting verschickte die ESTV Berichte von 154 Konzernen für die Steuerperiode 2020 an 65 Partnerstaaten. Betroffen sind Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz ab 900 Mio. Franken. Die OECD-Mindeststeuer soll mit einer Verfassungsänderung umgesetzt werden. 2022 hat der Bundesrat dazu die Vernehmlassung durchgeführt und die Botschaft verabschiedet. Das Parlament hat die Verfassungsänderung Ende 2022 verabschiedet. Das schweizerische Volk wird im Juni 2023 darüber abstimmen. Bei Annahme kann der Bundesrat die Mindestbesteuerung mit einer Verordnung umsetzen (s. hierzu auch die Meldung auf S. 983, in diesem Heft).

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2023, 982