Im Blickpunkt

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Abbildung 8

Am 8.2.2023 hat der Finanzausschuss dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14.8.2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Die Vereinbarung soll sicherstellen, “dass die Finanzverwaltungen zur Wahrung der Integrität des Steuerrechts die erforderlichen Informationen erhalten und dass die multinationalen Unternehmen ihren Dokumentationspflichten nach einem einheitlichen Standard nachkommen”, so die Begründung. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollen die Länderberichte als wichtiges Instrument dazu dienen, den Großunternehmen besser “auf die Finger zu schauen” und Steuergestaltungen einzudämmen. Immerhin gingen, nach Schätzung der Europäischen Union, jedes Jahr zwischen 50 und 70 Mrd. Euro durch Steuergestaltung verloren. Mit Berufung auf eine OECD-Studie geht die SPD-Fraktion davon aus, dass durch den Informationsaustausch eine Steigerung der effektiven Steuersätze die Folge sei. Die CDU/CSU-Fraktion schloss sich der Argumentation an und lobte den damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble, der das sog. BEPS-Projekt auf den Weg gebracht habe. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen in der Vereinbarung ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Steuerflucht. Die FDP-Fraktion teilte die gleiche Einschätzung und freute sich über die breite Zustimmung. Auch AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke begrüßten das Abkommen. Da es sich um ein internationales Abkommen handelt, liegt aus Sicht der Bundesregierung ein Einspruchsgesetz vor, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei. Nach Verabschiedung könne der Informationsaustausch mit den USA am 31.3.2023 beginnen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2023, 341