Im Blickpunkt

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Abbildung 16

“Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Familienunternehmen – auch als Mittelstand bezeichnet – waren insgesamt wirtschaftlich stärker von der Corona-Krise betroffen als große und nicht-mittelständische Unternehmen”, heißt es in der PM des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM Bonn) vom 9.11.2022. Zudem hätten sich die KMU und die mittelständischen Unternehmen im zweiten Pandemiejahr weniger gut von der Krise erholt als die großen und die managergeführten Unternehmen: Ihre Wachstumsraten 2021 hätten nicht gereicht, um ihre schlechtere Entwicklung 2020 auszugleichen. Dies hätten die Wissenschaftler des IfM Bonn anhand der Umsatz-, Gewinn- und Liquiditätsentwicklung nachgewiesen. “Ein Grund, warum die kleinen und mittleren Unternehmen stärker von der Krise betroffen gewesen sind als Großunternehmen, dürfte darin liegen, dass sie weniger finanzielle Ressourcen für notwendige Investitionen wie beispielsweise für die Digitalisierung oder Hygienemaßnahmen zur Verfügung hatten. Während der Pandemie waren diese Investitionen aber für den Weiterbetrieb notwendig. Ein anderer Grund besteht darin, dass sie meist deutlich weniger Kunden als größere Unternehmen haben. Fallen diese weg, können sie die negativen Folgen deutlich schlechter kompensieren als stärker diversifizierte Unternehmen”, berichte die Studienleiterin Dr. Rosemarie Kay. Nicht alle KMU und mittelständischen Unternehmen seien jedoch gleichermaßen stark von der Krise betroffen gewesen. Vielmehr habe die Wirtschaftszweigzugehörigkeit eine große Rolle gespielt. Um die unternehmerische Zukunft zu sichern, hätten die betroffenen Familienunternehmen häufiger betriebliche Maßnahmen initiiert als managergeführte Unternehmen: Sie hätten Investitionen verschoben oder gestrichen, die Löhne ihrer Angestellten reduziert oder die Preise erhöht. Zugleich hätten die Familienunternehmen aber auch häufiger als nicht-mittelständische Unternehmen steuerliche Hilfen wie Steuerstundung und Erstattung der Steuervorauszahlung für 2020 sowie nicht-steuerliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe oder das Kurzarbeitergeld genutzt. Die Studie ist unter www.ifm-bonn.org abrufbar. – In dieser BB-Ausgabe nimmt Patek eine ökonomische Analyse der Änderungen zum Verlustrücktrag nach dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz vor.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2022, 2666