Geldwäschebekämpfung soll neu organisiert werden

Geldwäschebekämpfung soll neu organisiert werden

Abbildung 1

Die Geldwäschebekämpfung wird international vernetzt; der Umbau der FIU kommt daher wohl zur rechten Zeit.

Offizielle Bezeichnung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist Financial Intelligence Unit. Sie nimmt als nationale Zentralstelle Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen entgegen und sammelt diese. Die Finanztransaktionen müssen einen Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche aufweisen. Grund für die Aufstellung waren die Anschläge vom 11.9.2001. Die FIU war als polizeiliche Einrichtung zunächst im Bundeskriminalamt angesiedelt. Sie wurde als Abteilung VIII am 26.6.2017 im Zollkriminalamt der Generalzolldirektion neu aufgestellt und damit Teil der Bundeszollverwaltung.

Aus dem Geldwäschegesetz ergeben sich die Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Nach § 27 Geldwäschegesetz ist die FIU die Zentrale Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Sinne der EU-Geldwäscherichtlinie. Sie ist keine Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde, sondern als administrative Behörde angelegt. Die FIU wird unterhalb der Schwelle des strafprozessualen Anfangsverdachts tätig.

Seit 1.5.2021 ist die FIU Direktion X in der Generalzollverwaltung und untersteht damit dem Bundesfinanzministerium.

Nicht erst seit der Insolvenz der Wirecard AG steht die FIU öffentlich in der Diskussion.

Die FIU sieht sich seit 2020 fortwährender Kritik ausgesetzt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellte bereits im Mai 2020 fest, dass die Arbeitsweise der FIU “nicht vereinbar” mit dem Geldwäschegesetz sei, und hat die Vorgehensweise als “rechtlich äußerst fraglich” bezeichnet. Hintergrund der Kritik ist der sog. “risikoorientierte Ansatz”. Mit diesem sollen aus einem bestehenden Meldeaufkommen Verdachtsfälle herausgefiltert werden, um dann relevante Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Die Justizverwaltungen der Bundesländer kritisieren an diesem Ansatz, dass zu viele Hinweise unter den Tisch fielen und bei den Strafverfolgungsbehörden nicht ankämen. Im Einzelnen reichen die Vorwürfe von der zu langsamen Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen bis hin zur mangelhaften Aufbereitung für Polizei und Staatsanwaltschaften. Bei aller Kritik und Neustruktur darf nicht übersehen werden, dass die Geldwäschefälle immer weiter steigen. Aus dem zuletzt veröffentlichten Jahresbericht für 2020 geht hervor, dass allein in 2020 144 005 Verdachtsmeldungen bei der FIU eingingen. Bisher verhallte diese Kritik. Das BMF änderte nichts.

Nun aber kommt Bewegung in die Angelegenheit. Die umstrittene FIU soll umgebaut werden. Ausgehend von der Feststellung, dass wohl wesentliche Abläufe bei der FIU gar nicht geregelt sind, soll jetzt ein Standardverfahren zur Bearbeitung sog. einfacher Fälle eingeführt werden. So sollen Kapazitäten von der Bearbeitung einfacher Fälle hin zu aufwändigeren Fällen umgeschichtet werden, um “Effizienzgewinne” zu erzielen. Eingeführt werden zwei Bearbeitungsstufen “Level 1” und “Level 2”. “Level 1” enthält die “einfach gelagerten Fälle”, während “Level 2” die komplexeren Fälle enthält. Ziel ist es, die Geldwäschebekämpfung zu stärken. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den Aufbau der FIU zu verändern. Die bisherige alleinige Abteilung wird in zwei Abteilungen aufgespalten. Eine der Abteilungen wird für den “operativen Betrieb” zuständig sein, während in der zweiten Abteilung nationale und internationale Zusammenarbeit sowie Querschnittsaufgaben zusammengefasst werden. Der Umbau soll in den kommenden Monaten beginnen und “in jedem Fall bis ins kommende Jahr andauern”, so die für die FIU zuständige Sprecherin des BMF (WiWo vom 22.4.2022). Der Zoll begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund des weiter “anwachsenden Meldeaufkommens”.

Außerdem werden die Anforderungen an die FIU in den nächsten Jahren steigen, da die Finanzminister der 39 Financial Action Force-Mitgliedstaaten (FATF) sich auf eine Intensivierung des Kampfes gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeinigt haben. In der gemeinsamen Schlusserklärung vom 21.4.2022 finden sich Hinweise auf zukünftige Maßnahmen. So sollen nicht nur die Regelungen zur Geldwäsche vervollständigt werden, sondern der Kampf gegen die Geldwäsche soll auch digitalisiert werden. Bei der FATF hat die Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mithilfe von automatisierten Lösungen absolute Priorität. Damit wird klar, dass der Focus in Zukunft auf einer über Ländergrenzen hinweg gehenden Zusammenarbeit liegen wird. Die Geldwäschebekämpfung wird international vernetzt.

Zu bedenken ist, dass der Kampf ohne Angleichung der gesetzlichen Regelungen sowie ohne die Nutzung von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz nicht entscheidend vorankommen wird und den professionellen Geldwäschern kaum das Handwerk gelegt werden kann. Insoweit wird Deutschland schärfere Regelungen zu erwarten haben, wodurch die Kontrollen und Meldungen noch einmal zunehmen werden. Insoweit kommt der Umbau der FIU möglicherweise zur rechten Zeit.

Prof. Dr. iur. Michael
Stahlschmidt
lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen und Controlling und ist Ressortleiter des Ressorts Steuerrecht des Betriebs-Berater und Schriftleiter Der SteuerBerater.

Stahlschmidt, BB 2022, Heft 23, Umschlagteil, I