Im Blickpunkt

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Abbildung 9

Die OECD kommt in Fragen der globalen Mindestbesteuerung voran. Sie legte am 14.3.2022 die Kommentierung der Modellregeln für die Einführung der globalen Mindeststeuer von 15 % vor. Kommentierung und Annex umfassen stolze 260 Seiten! Ob damit eine “einfache” Steuer eingeführt wird? Zweifel sind angebracht. In der EU sieht es derzeit allerdings nicht so rosig für die Umsetzung der Mindeststeuer aus. Zwar hat die EU-Kommission im Dezember 2021 eine EU-Richtlinie vorgelegt, über die sich die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten auf der Sitzung des ECOFIN am 15.3.2022 nicht einigen konnten. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass die französische Ratspräsidentschaft im Vorfeld der Sitzung einen Kompromissvorschlag zum Entwurf der EU-Richtlinie erarbeitet hat. In diesem ging es vor allem um drei Themen. So sehen es einige Mitgliedstaaten als unerlässlich an, Säule 1 und 2 gemeinsam in Kraft treten zu lassen. Der Kompromissvorschlag sah insoweit einen einheitlichen Zeitrahmen vor. Zudem gab es Kritik am Zeitrahmen der Anpassung der nationalen Vorschriften bis zum 31.12.2022. Hier plädiert der Kompromissvorschlag für eine Verschiebung auf den 31.12.2023. Zudem sollen die kleineren EU-Mitgliedstaaten die Vorschriften nicht obligatorisch anwenden müssen, wenn in diesen Staaten höchstens zehn oberste Muttergesellschaften ansässig sind. Es soll einen Ausnahmezeitraum für die Anwendung der Regeln von fünf Jahren geben. Die nächste Sitzung des ECOFIN ist am 5.4.2022. Ein Selbstläufer scheint die globale Mindeststeuer auf den letzten Metern nicht zu sein.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2022, 725