Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

 

Abbildung 8

 

Die Irrungen und Wirrungen der Steuerpolitik haben ein neues Kapitel aufgeschlagen, welches an die sog. Ökologische Steuerreform des Jahres 1999 erinnert. Das Ziel war, durch die Verteuerung der Energie zusätzliches Steueraufkommen zu generieren, um die Rentenversicherungsbeiträge und auch den Energieverbrauch zu senken. Die ökologische Lenkung war von Anfang an umstritten. Im Rückblick wurde zwar die Entlastung der Rentenversicherung erreicht, jedoch “umweltpolitisch war die Ökosteuer ein Flop”, so Claudia Kemfert (www.diw.de). Nun soll die sog. CO2-Steuer dazu führen, dass CO2 eingespart wird. Damit wird die Nutzung der fossilen Kraftstoffe zusätzlich besteuert. Bis 2025 verteuert sich Diesel um 17,6 Cent pro Liter und Benzin um 15,4 Cent pro Liter. Auch hier soll über die Verteuerung die Lenkungswirkung erreicht werden. Über diese Vorgehensweise gab es breiten politischen Konsens. Allerdings scheint es nun, dass die Entwicklung der Energiepreise die Pläne der Politik durchkreuzt. Auch ohne die CO2-Steuer kennen die Preise derzeit nur eine Richtung, nämlich nach oben. Ministerpräsident Markus Söder dazu: “Massive Inflation und explodierende Energiepreise erfordern Gegensteuern. Durch die hohen Energiepreise finde eine schleichende Deindustrialisierung Deutschlands statt.” Es wird spannend sein, die weitere Diskussion zu verfolgen. Lenkung kann nur dann Wirkung entfalten, wenn es Alternativen zur unerwünschten Nutzung gibt. Solange diese Alternativen nicht zur Verfügung stehen, ist auch die CO2-Steuer nur eine Steuer, die die Gesamtsteuerlast in die Höhe treibt.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 

BB 2022, 85