Im Blickpunkt

Nunmehr ist es soweit. Seit dem 1.1.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Dies umfasst etwa den Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und auch den Schutz der Umwelt. Davon sollen letztlich die Menschen in den Lieferketten, …

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