Das BMJV und das BMF schlagen die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor: Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV, vgl. BMJV, PM Nr. 15/2026 vom 4.3.2026). Sie soll nachhaltiges, an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum befördern. Unternehmer sollen durch die Wahl der neuen Rechtsform sicherstellen können, dass erwirtschaftete Gewinne dauerhaft in der Gesellschaft verbleiben – und zwar ohne komplizierte rechtliche Hilfskonstruktionen. …
Weiterlesen
