Straftaten im Internet sollen besser aufgeklärt werden können (vgl. BMJV, PM Nr. 84/2025 vom 22.12.2025). Internetanbieter sollen deshalb verpflichtet werden, die an ihre Kunden vergebenen Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen) für drei Monate vorsorglich zu sichern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das BMJV am 22.12.2025 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein neues Ermittlungsinstrument vor: die Sicherungsanordnung. …
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