Ab dem 1.4.2023 ist die Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen nach § 23a Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) in jedem Fall verpflichtend. Nach dem GwG Verpflichtete müssen eine Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a Abs. 1 GwG beim Transparenzregister […]
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