Übergangsfristen für gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister laufen ab!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat unter anderem die WPK mit der Bitte angeschrieben, ihre Mitglieder auf die Notwendigkeit der Eintragungen von Rechtseinheiten im Transparenzregister hinzuweisen. Sofern Eintragungen noch nicht erfolgt sind, sollten diese vordringlich nachgeholt werden.