Mit dem vom Bundestag am 26.9.2024 verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV stehen weitgehende Änderungen bei den Aufbewahrungsfristen steuerlich relevanter Unterlagen an. Schon wird gewarnt, die Entbürokratisierung torpediere die Ermittlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft bei Steuerhinterziehung. Der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Florian Köbler, …
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