Das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019 ist verfassungsgemäß, so der 2. Senat des BVerfG mit Urteil vom 26.3.2025 – 2 BvR 1505/20. Aufgrund der mündlichen Verhandlung kamen erste Zweifel an der Einschätzung als verfassungswidrig auf. Dennoch ist die Begründung in ihrer Klarheit überraschend. …
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