Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Angeklagten X wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1, 3 AO, § 27 StGB) in vier Fällen mit Urteil vom 30.1.2024 – 5/24 KLs 7480 Js 208433/21 (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de) zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Als damaliger “Head of Global Tax” beriet er die Maple Bank in den Cum/Ex-Geschäften. …
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