Streiks in Krankenhäusern sind Operationen am offenen Herzen. Jede Arbeitskampfmaßnahme hat Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten und kann deren Gesundheit und Leben gefährden. Dementsprechend sind die Tarifvertragsparteien gehalten, sich vor Streikbeginn über Notdienstvereinbarungen zu verständigen. In diesen können die im Streikfalle aufrecht zu erhaltenden Mindestbesetzungen festgelegt werden. …
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