Für die Auslegung des EU-Rechts ist bekanntermaßen der EuGH zuständig. Derzeit ist er mit drei Verfahren befasst, die massiven Einfluss auf das Berufsrecht der Steuerberater (Rechtsanwälte) haben können. Zum einen geht es um die Auswirkungen des Berufsgeheimnisses und zum anderen um die Kapitalbindung von Kanzleien.
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