In der letzten Woche ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft getreten. Bereits die vom Bundesministerium für Gesundheit gewählte Bezeichnung ist irreführend. Denn durch die in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügte Regelung wird niemand zu einer Impfung verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Maßnahme zutreffend als “einrichtungsbezogene Nachweispflicht”. …
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