Die Corona-Pandemie hat nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch das Gesellschaftsrecht “durchgeschüttelt”. Insbesondere die (Haupt-) Versammlungspraxis von Aktiengesellschaften hatte gleich in der ersten “Corona-Welle” einen umfassenden Digitalisierungsschub erfahren. Das Grundmodell des Aktionärstreffens – die Präsenzversammlung – war faktisch unmöglich geworden. Der Gesetzgeber reagierte rasch und erleichterte im Frühjahr 2020 nicht nur die “Hybridversammlung”, …
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