Der BFH hat mit Urteil vom 23.11.2023 (VI R 9/21 – PM Nr. 8/24, Volltext: BB-ONLINE BBL2024-405-6) entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) führt. Die Klägerin nahm an sogenannten Aufstiegsfortbildungen teil, die von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen mit Zuschüssen und Darlehen für die Kosten der Lehrveranstaltungen gefördert wurden. …
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