Eine jüngste Entscheidung des BAG bestätigt, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine geplante Einstellung auch in der Form unterrichten kann, indem er den Betriebsräten Einsicht in ein digitales Bewerbungsmanagement-Tool gibt. Für eine ordnungsgemäße Unterrichtung bedarf es, so das BAG, mithin keiner Papierunterlagen (BAG, Beschluss vom 13.12.2023 – 1 ABR 28/22). …
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