Der Sechste Senat des BAG hat zu Rechtsfolgen bei Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassungen eine ergänzende Vorlage an den EuGH gerichtet (PM Nr. 13/2024 vom 23.5.2024 zum Beschluss vom 23.5.2024 – 6 AZR 152/22 (A)). Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung. Entscheidungserheblich ist, ob diese bei der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß angezeigt wurde. …
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