Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für DFB-Schiedsrichter nicht eröffnet, hat das ArbG Bonn in einem anhängigen Klageverfahren entschieden und den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen (PM Nr. 1/2025 vom 2.5.2025 zum Beschluss vom 12.2.2025 – 4 Ca 2061/24). Der 28-jährige Kläger erhob vor dem ArbG Bonn eine Klage gegen die Beklagte wegen Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen, …
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