Eine ungewöhnliche Konstellation mit beachtlicher Rechtsfolge: Eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsrates beschäftigte jüngst das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 25.3.2022 – 7 Sa 63/21). Die dortige 7. Kammer entschied, dass die dem Kläger gegenüber ausgesprochene außerordentliche Kündigung der Robert Bosch GmbH (Beklagte) vom 18.1.2019 wirksam ist und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung. …
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