Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist (EuGH, Urteil vom 17.3.2026 – C-258/24 – Katholische Schwangerschaftsberatung, laut PM Nr. 37/26 vom selben Tag). Eine solche Kündigung setze unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, …
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