Wird vom BUrlG berücksichtigt: Mit einem jüngsten Urteil bestätigt der EuGH erwartungsgemäß, dass das Unionsrecht (vgl. Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88 und gegen Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) einer nationalen Regelung grundsätzlich entgegensteht, die es verbietet, dem Arbeitnehmer eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub zu zahlen, …
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