Gemäß der Pressemitteilung Nr. 184/2023 des EuGH kann lediglich ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung zur Verhängung einer Geldbuße führen. Sofern der Adressat der Geldbuße zu einem Konzern gehört, bemisst sich nach dem EuGH die Geldbuße nach dem Jahresumsatz des Konzerns. Die vorlegenden Gerichte wandten sich an den EuGH mit dem Ersuchen, die DSGVO auszulegen. …
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