Braucht es ein Ukraine-Insolvenzaussetzungsgesetz?

Durch das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz vom 27. März 2020 (BGBl. I 2020, S. 569 ff. – COVInsAG) wurde eine temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht angeordnet. Die Regelung wurde mehrfach verlängert, zuletzt durch das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen vom 15. …

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BVerwG: Informationszugang zu Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

Die anonymisierten Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen unterliegen keinem besonderen Amtsgeheimnis und können deshalb Gegenstand eines Auskunftsanspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig […]

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