Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1269 – Bundesfinanzministerium – Service

Der Verordnungsentwurf dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1269 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 durch Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten, die die Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593 durch Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten ändert. Die umzusetzende Delegierte Richtlinie dient der Einführung nachhaltigkeitsbezogener Faktoren und Ziele bei der Konzeption und beim Vertrieb von Finanzinstrumenten.